Nachrücken als Stadtvertreter; Gemeindewahl vom 26. Mai 2013
Die der Fraktion Bürgerblock Bad Segeberg (BBS) angehörende Stadtvertreterin, Frau Ingeborg Ilgmann, hat ihr Mandat mit Wirkung zum 17.10.2017 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBI. S.-H. S. 151, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2012, GVOBI. S. 745) stelle ich fest, dass Herr Klaus Bülck, Ludwig-Levy-Straße 4 b, 23795 Bad Segeberg, als nächster Listenbewerber der Fraktion Bürgerblock Bad Segeberg (BBS) den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.
Bad Segeberg, den 23.10.2017
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
L.S.
gez.
Dieter Schönfeld
Gemeindewahlleiter