II. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Die vorstehende Nachtragssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung
am 12.12.2017 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet
unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad eingesehen werden:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Nachtragssatzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus, Lübecker Str. 9, Zimmer 1.05 (Neubau), 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, 18.12.2017
gez. L. S.
Dieter Schönfeld