Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022
Aufgrund einer redaktionellen Korrektur der Stadtverordnung über das Offenhalten von Ver-kaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022 wird die korrigierte vorstehende Stadtverordnung erneut amtlich bekanntgemacht.Die vorstehende Stadtverordnung wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 07.12.2021 vorgelegt und verordnet.
Der vollständige Text der Stadtverordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Stadtverordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.
Bad Segeberg, 07.01.2022
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister