1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2022
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 22.03.2022 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 08.04.2022 erteilt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.
Bad Segeberg, 21.04.2022
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2022