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Stadt Bad Segeberg
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23795 Bad Segeberg
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023

Die vorstehende Stadtverordnung wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2022
vorgelegt und verordnet.
Der vollständige Text der Stadtverordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad
Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Stadtverordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg


Bad Segeberg, den 06.12.2022


gez.
Toni Köppen
Bürgermeister L.S.

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023

06.12.2022