Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023
Die vorstehende Stadtverordnung wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2022
vorgelegt und verordnet.
Der vollständige Text der Stadtverordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad
Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Stadtverordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, den 06.12.2022
gez.
Toni Köppen
Bürgermeister L.S.