Gegen die Liste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Bad Segeberg, den 23.05.2023
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
Toni Köppen
Bürgermeister