Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Hallenbad
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 16.12.2014 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Hallenbad
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, 22.12.2014
gez. L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister