der 3. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Bad Segeberg:
Aufgrund der §§ 56 ff des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und des § 5 Abs. 3 und 6 sowie § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 25.11.2014 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg folgende 3. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Bad Segeberg erlassen.
Der Satzungstext dieser Bekanntmachung kann unter dem folgenden Pfad eingesehen werden:
3. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Bad Segeberg
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, 18.12.2014
Schulverband Bad Segeberg
Der Schulverbandsvorsteher
(LS) gez. Dieter Schönfeld