Zusammenstellung nach § 12 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit§ 97 der Gemeindeordnung hat die Stadtvertretung durch Beschluss vom 16.12.2014 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
Zusammenstellung § 14