Nachrücken als Stadtvertreterin ; Gemeindewahl vom 26. Mai 2013
Der der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) angehörende Stadtvertreterin, Frau Silke Krause, hat ihr Mandat zum 01.01.2015 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S.-H. S. 151, zuletzt geändert durch Gesetz vom v. 13.12.2012, GVOBl. S. 745) stelle ich fest, dass Frau Karin Berndt, Kirchstraße 20, 23795 Bad Segeberg, als nächste Listenbewerberin der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.
Bad Segeberg, den 03.03.2015
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
L.S.
Dieter Schönfeld