Arbeiten Sie im Beirat für Menschen mit Behinderungen mit!
Kandidatinnen und Kandidaten gesucht!
In der Stadt Bad Segeberg wird erstmalig der Beirat für Menschen mit Behinderungen gewählt.
Die Wahlzeit entspricht der Wahlzeit der Stadtvertretung.
Wichtige Aufgabe des Beirates für Menschen mit Behinderungen ist, die Interessen der in Bad Segeberg lebenden Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadt wirkungsvoll zu vertreten und darzustellen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird mind. viermal im Jahr öffentliche Sitzungen abhalten und nach Bedarf tagen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern zusammengesetzt um Angelegenheiten und Belange der Menschen mit Behinderungen umfassend zu vertreten und zu repräsentieren.
Die 11 Beiratsmitglieder werden sich aus 4 Personengruppen zusammensetzen:
Das Wahlverfahren regelt die Satzung der Stadt Bad Segeberg für den Beirat für Menschen mit Behinderungen. Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen werden von Selbsthilfeorganisationen, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften vorgeschlagen oder im Falle der schriftlichen Bewerbung von der Behindertenbeauftragten mit Unterstützung der Stadtverwaltung ausgewählt und der Stadtvertretung zur Wahl vorgeschlagen.
Menschen mit Behinderungen, die sich in den Beirat wählen lassen wollen, können sich bis zum 14.02.2020, 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungsbögen gibt es im Rathaus, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, im Zimmer 0.14 oder an der Information.
Ebenfalls können die Bewerbungsbögen bei der Behindertenbeauftragten, Frau Böttcher, eingeholt werden.
Weitere Informationen gibt in der Stadtverwaltung Frau Magdalena Krey, Tel: 04551-964-352.
Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes: Bürgermeister Dieter Schönfeld, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg