Nachdem das Schleswig-Holsteinische Kabinett am 20.03.2020 Mittel aus dem COVID-19-Soforthilfeprogramm beschlossen hat, werden die Elternbeiträge für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindertagesstätte Christiansfelde, Krippenhaus und Mühlenkita) für den Monat April nicht abgebucht. Eltern, die per Überweisung zahlen, können die Überweisung für den Monat April aussetzen. Zahlungen für April, die bereits geleistet wurden, werden erstattet. (Stand: 08.04.2020)
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