Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 12.05.2020 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
https://www.bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, den 22.05.2020
gez. Dieter Schönfeld L.S.
Bürgermeister