1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2020
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 19.05.2020 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.06.2020 erteilt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushang-kasten und im Sachgebiet 2.1 Kämmerei.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2020
Bad Segeberg, 17. Juni 2020
Gez. Schönfeld L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister