Die Gemeinde kann durch Satzung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen vorsehen.
Die Satzung bestimmt die Anforderungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl der Beiratsmitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ordnung.
Die Sitzung der Beiräte sind öffentlich, soweit durch Satzung nichts anderes geregelt ist.
(Auszug aus § 47 d Gemeindeordnung)
Bei der Stadt Bad Segeberg wurden folgende Beiräte und Stiftungen eingerichtet:
Beiräte:
Kinder- und Jugendbeirat
Seniorenbeirat
Stiftungen:
Stiftung Otto Flath