Nachrücken als Stadtvertreter ;
Gemeindewahl vom 06. Mai 2018
Die der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) angehörende Stadtvertreterin Frau Melanie Büttner, hat ihr Mandat zum 31.12.2020 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S.-H. S. 151, zuletzt geändert durch Gesetz vom v. 20.11.2017, GVOBl. S. 492) stelle ich fest, dass Herr Volker Stender, Habichtshorst 3e, 23795 Bad Segeberg, als nächster Listenbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.
Bad Segeberg, den 04.02.2021
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
L.S.
Dieter Schönfeld