Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bewegungshalle Christiansfelde
Die vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 16.03.2021 beschlossen.
Der Text der Benutzungs- und Entgeltordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Benutzungs- und Entgeltordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushang-kasten.
Bad Segeberg, 23. März 2021
L.S.
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bewegungshalle Christiansfelde