In der 17. KW (26.04.2021- 02.05.2021) verschickt der Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg- Wahlstedt an die Grundstückseigentümer* innen der Gemeinden Fahrenkrug, Schackendorf, Wahlstedt und Bad Segeberg Schreiben aus denen hervorgeht, dass die nicht geeichten Gartenwasserzähler/Unterzähler für die Jahresabrechnung 2021 nicht berücksichtigt werden können.
Sofern ein Gartenwasserzähler/Unterzähler in der Jahresabrechnung 2021 berücksichtigt werden soll, werden die Grundstückseigentümer* innen aufgefordert, die Installation eines solchen zu veranlassen und den entsprechenden Antrag auszufüllen und dem Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg- Wahlstedt zukommen zu lassen. Der Antragsvordruck und die Ausfüllhinweise sind dem Schreiben an die Grundstückseigentümer* innen beigefügt.
Zähler deren Eichung über den 31.12.2020 hinausgeht, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Daniela Schaffrath telefonisch unter 04551-964125 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias-Christian Bonse
Verbandsvorsteher
Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes: Bürgermeister Dieter Schönfeld, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg