Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021
Die vorstehende Stadtverordnung wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15.06.2021 vorgelegt und verordnet.
Der Text der Stadtverordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Stadtverordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.
Bad Segeberg, 17.06.2021
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister