Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 2. Februar 2016 beschlos-sen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet südlich des Anny-Schröder-Weges und östlich der Kreisstraße 7 (Aldi- und Edeka-Markt) als Bebau-ungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bad Segeberg, 3. Juli 2017
Stadt Bad Segeberg
(L.S.)
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister