Kinder- und Jugendbeirat
Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bad Segeberg setzt sich für die Belange junger Menschen ein und vertritt diese gegenüber der Politik.

Grundliegende organisatorische Regelungen sowie die innere Ordnung bestimmt die Satzung des Kinder- und Jugendbeirats.
Der Kinder- und Jugendbeirat hat kraft Gesetz Antragsrechte in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen. Die Anträge werden durch Beschluss des Kinder- und Jugendbeirates formuliert.
Es kann sich nur um Anträge handeln, die einen direkten Zusammenhang zu Kindern und Jugend aufweisen. Die Bitte, eine bestimmte Sachentscheidung im Bereich Kinder und Jugend zu treffen, kann von der Stadtvertretung nicht abgelehnt werden. Die Stadtvertretung ist verpflichtet, sich mit der Sache zu beschäftigen.
Das Teilnahmerecht der/des Vorsitzenden des Kinder- und Jugendbeirats an Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse besteht kraft Gesetz ebenso wie das Antrags- und Rederecht. Der/Die Vorsitzende kann ein anderes Mitglied mit der Vertretung beauftragen. In Bad Segeberg hat der Kinder- und Jugendbeirat für jeden Ausschuss sowie die Stadtvertretung ein bestimmtes Mitglied entsandt.
Das Antragsrecht des Kinder- und Jugendbeirat bezieht sich ausschließlich auf Sachanträge.
Der Kinder- und Jugendbeirat organisiert regelmäßig Poetry-Slam Veranstaltungen in der Mühle.
Eine Kinderdisco wurde ebenfalls in der Mühle angeboten und sehr gut angenommen.
Weiterhin beteiligt sich der Kinder- und Jugendbeirat am Projekt Jugendgerechte Kommune und engagiert sich auf Landesebene.