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Kinderbetreuung

Nach Vollendung des ersten Lebensjahres, haben Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

In Bad Segeberg stehen, sowohl städtische Einrichtungen, als auch Einrichtungen freier Träger mit vielfältigen Betreuungsangeboten für Kinder zur Verfügung. Auch für schulpflichtige Kinder werden passende Betreuungsmöglichkeiten angeboten.

Die Anmeldung erfolgt direkt in der jeweiligen Einrichtung. Die Höhe der Elternbeiträge wird vom jeweiligen Träger festgelegt und richtet sich nach dem Betreuungsumfang sowie der Art der Betreuung.

Über die Sozialstaffel des Kreises Segeberg kann bei Bedarf eine Ermäßigung der Gebühren beantragt werden. Zudem erhalten Familien eine Geschwisterermäßigung, wenn mehr als ein Kind in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist. Entsprechende Antragsformulare sind in den Einrichtungen erhältlich.

Für Kinder unter 3 Jahren gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Betreuung in Tagespflegestellen, die durch das Servicebüro Tagespflege vermittelt werden.

Horte

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