Flächennutzungsplan
Der Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt wurde von Beginn an mit der Aufgabe betraut, eine städtebauliche und wirtschaftliche Gesamtkonzeption zu entwickeln. Dazu gehörte auch die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans als zentraler Bestandteil dieser Planung.
In den 1980er Jahren wurden erste Arbeiten zur Flächennutzungsplanung aufgenommen. Diese mussten jedoch Anfang der 1990er Jahre unterbrochen werden, da der Gesetzgeber aufgrund des gestiegenen Stellenwerts des Umweltschutzes zunächst die Erstellung von Landschaftsplänen durch alle Gemeinden forderte. Diese sollten als Grundlage für die spätere Entwicklung von Flächennutzungsplänen dienen.
Die Mitgliedsgemeinden haben diese Aufgabe zügig umgesetzt und bis Ende der 1990er Jahre rechtskräftige Landschaftspläne verabschiedet.
Ab Ende der 1990er Jahre nahm der Verband die Arbeiten an der Flächennutzungsplanung wieder auf. Im Jahr 2005 wurde schließlich der erste gemeinsam entwickelte Flächennutzungsplan in Kraft gesetzt, der die Grundzüge der Bebauung und Nutzung für vier eigenständige Gemeinden und Städte regelt. Dieses Vorgehen ist ein herausragendes Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit.
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für:
- Weiterführende verbindliche Bauleitplanungen,
- Die Anpassung der Planungen öffentlicher Träger,
- Die Bewertung genehmigungspflichtiger Vorgänge,
- Und die Einbindung von Fachplanungen.
Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) dient der Flächennutzungsplan dazu, „für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung, die sich aus der angestrebten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in ihren Grundzügen darzustellen“.