Bürgervorsteherin
In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung am 12.06.2018 wurde Frau Monika Saggau (CDU) zur Bürgervorsteherin der Stadt Bad Segeberg gewählt. Die Bürgervorsteherin ist Erste unter Gleichen, behält also nach der Übertragung des Vorsitzes vollwertige Mitwirkungs- und Stimmrechte
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Bürgervorsteherin zählen insbesondere
- Einladung der Stadtvertretung und Festsetzung der Tagesordnung
- Verhandlungsleitung
- Sicherstellung der Ordnung in der Sitzung
- Repräsentation der Stadt bei öffentlichen Anlässen
- Unterrichtung über Beschlüsse
- Leitung der Einwohnerversammlung
- Entgegennahme der Erklärung über den Fraktionsaus- oder -beitritt
- Verpflichtung der Gemeindevertreter
- Vorsitzende des Beirates für Städtepartnerschaften
- Mitglied im Schulverband Bad Segeberg
- Stiftungsvorstand der Horst-Busch-Sportlerstiftung
- Vorsitzende des Ältestenrates
Die Aufgaben der Bürgervorsteherin sind in der Gemeindeordnung (GO) geregelt.
Die generelle Aufgabenstellung ist im § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg geregelt.