Schmutzwassergebühr
Sie beziehen Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz? Dann wird für die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers eine Schmutzwassergebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch und wird im Gebiet des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt von der zuständigen Stelle festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Behandlung des häuslichen oder gewerblichen Schmutzwassers in den öffentlichen Abwasseranlagen. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig – in der Regel einmal jährlich – auf Grundlage der übermittelten Wasserverbrauchsdaten durch den entsprechenden Grundstückseigentümer.
Gebührenpflichtig ist, wer im Verbandsgebiet ein Grundstück an die öffentliche Schmutzwasserentsorgung angeschlossen hat und Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz oder aus Eigenversorgungsanlagen bezieht. Es werden nur Eigentümer, nicht etwaige Mieter zur Veranlagung herangezogen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Schmutzwassergebühr ist verbrauchsabhängig und wird im Gegensatz zum einmaligen Abwasserbeitrag jährlich erhoben. Sie dient der Finanzierung des Betriebs und der Instandhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet.
Für nicht eingeleitete Wassermengen (z. B. zur Gartenbewässerung) kann auf Antrag eine Gebührenminderung erfolgen, sofern die entsprechenden Mengen durch einen separaten, geeichten Zähler nachgewiesen werden. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter dem Reiter „Rathaus & Politik“ → „Formulare zum Download“.
Weiterführende Informationen (extern)
Weitere Hinweise zum Thema Abwasser in Schleswig-Holstein sowie zuständige Ansprechpartner finden Sie im Landesportal „Küste, Wasser & Meer Schleswig-Holstein“:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/abwasser
Abgabepflichtige für Schmutzwassergebühren müssen jährlich zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres eine Zählerstandsmeldung der verbauten Hauptwasser- und Gartenwasserzähler bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Meldung hat bis spätestens 15. Januar des folgenden Jahres zu erfolgen.
Anträge zur Installation eines Gartenwasserzählers sind bis zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres einzureichen.
Widersprüche gegen die Gebührenbescheide sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt – Der Verbandsvorsteher, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg einzulegen. Der Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Gebühren nicht aufgehalten.
Die Gebührenbescheide werden turnusmäßig erstellt. Die Bearbeitungsdauer einzelner Rückfragen oder Korrekturen hängt vom Umfang und der Qualität der übermittelten Daten ab.
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch den
Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt. Die Aufgabe wird durch das Steueramt in der Kämmerei der Stadt Bad Segeberg wahrgenommen.
Adresse: Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
Zimmer: 1.06, Telefon-Nr.: 04551/964125
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
• Grundbuchauszüge mit Auflassung der neuen Eigentümer (Niederschlagswassergebühr)
• Übergabeprotokoll mit Wasserzählerständen, unterzeichnet durch Verkäufer/Käufer (Schmutzwassergebühr)
• Antrag auf Installation eines Gartenwasserzählers (Neuanlage/ Zählerwechsel), wichtig: Installationsnachweis durch Fachfirma
Erforderliche Unterlagen
Für die Festsetzung der Schmutzwassergebühr sind in der Regel keine gesonderten Anträge erforderlich. Die benötigten Verbrauchsdaten sind von den entsprechenden Grundstückseigentümern zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln. Hierzu erfolgt eine Abfrage am Jahresende.
Falls Eigenwasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen) betrieben werden, ist der Zweckverband darüber zu informieren. In diesen Fällen müssen Zählerstände von geeichten Wasserzählern eigenständig gemeldet werden.
Der aktuelle Gebührensatz gilt in der Regel für das gesamte Abrechnungsjahr. Diesen finden Sie auf dem Internetauftritt des Zweckverbands Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt unter dem Reiter „Abwassergebühren“.
Für die Antragsstellung zur Installation eines Gartenwasserzählers werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Der Einbau erfolgt auf eigene Kosten des Grundstückseigentümers.
Anträge / Formulare
Die Bezeichnungen und Ausführung der einzelnen Formulare sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
• Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers (Neueinbau)
• Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers (Zählerwechsel)
• Übergabeprotokoll beim Eigentümerwechsel
Den Anträgen zur Installation eines Gartenwasserzählers ist stets ein Installationsnachweis durch eine Fachfirma beizufügen. Anträge ohne diese können nicht berücksichtigt werden.
Ein Antrag zwecks Absetzung der Schmutzwassergebühren ist grundsätzlich schriftlich mit überprüfbaren Unterlagen einzureichen. Erforderlichenfalls kann sich der Verband von dem/ von der Antragsteller*in zu beschaffende Gutachten vorlegen lassen.