Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Kreis Segeberg
Der Kreis Segeberg ist derzeit stark von der Geflügelpest betroffen.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Geflügelhaltungen bestmöglich zu schützen, gelten aktuell mehrere tierseuchenrechtliche Anordnungen des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Segeberg. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zusammen.
1. Landesweite Biosicherheitsmaßnahmen
Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat mit Allgemeinverfügung vom 23.10.2025 (gültig ab 25.10.2025) erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen für geflügelhaltende Betriebe angeordnet.
Allgemeinverfügung des Ministeriums
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/gefluegelpest/allgverfuegung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=9
2. Kreisweite Aufstallungspflicht ab 01.11.2025
Mit Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (gültig ab 01.11.2025) hat der Kreis Segeberg folgende Maßnahmen verfügt:
Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren müssen ihr Geflügel vollständig aufstallen.
Ausstellungen, Märkte, Börsen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel sind bis auf Weiteres untersagt.
Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg vom 30.10.2025
https://www.segeberg.de/PDF/Tierseuchenrechtliche_Allgemeinverf%C3%BCgung_vom_30_10_2025_Gefl%C3%BCgelpest_Aufstallungspflicht_.PDF?ObjSvrID=3466&ObjID=3016&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1761834316
3. Zusätzliche Schutz- und Überwachungszonen rund um Ausbruchsbetriebe
Nach bestätigten Geflügelpest-Ausbrüchen in Wakendorf I und Mözen wurden weitere tierseuchenrechtliche Maßnahmen festgelegt:
Einrichtung einer Schutzzone (3 km) und einer Überwachungszone (10 km) um die betroffenen Betriebe.
Innerhalb dieser Zonen müssen alle Geflügelhaltungen – unabhängig von der Bestandsgröße – vollständig aufgestallt werden.
Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg vom 20.11.2025
https://www.segeberg.de/PDF/Tierseuchenrechtliche_Allgemeinverf%C3%BCgung_vom_20_11_2025_Gefl%C3%BCgelpest_Zwei_Schutz_und_%C3%9Cberwachungszonen_.PDF?ObjSvrID=3466&ObjID=3057&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1763650678
Über eine interaktive Karte auf der Internetseite des Kreises Segeberg können Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter prüfen, ob ihr Standort innerhalb einer Sperrzone liegt und welche Aufstallungspflichten gelten.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Behörden des Kreises Segeberg zur Verfügung.
Wir empfehlen allen Geflügelhaltenden, die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und die genannten Vorgaben konsequent umzusetzen, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.