Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Leistungsbeschreibung
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.
Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln / Lichtsignalanlagen
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- fehlerhafte Straßenmarkierungen
- Defekte an
- der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
- Parkscheinautomaten
- Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern
Unterschriften bei Online-Diensten
Sofern für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine Unterschrift erforderlich ist, verwenden Sie – sofern möglich – für die elektronische Identifizierung das Servicekonto PLUS oder die BundID mit Online-Ausweis-Funktion. Ob die Nutzung möglich ist, erfahren Sie im jeweiligen Onlinedienst.
Der Kreis Segeberg weist darauf hin, dass ein Widerspruch einer Unterschrift bedarf beziehungsweise nur mit elektronischer Identifizierung Rechtswirksamkeit erlangen kann.
Verfahrensablauf
Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.
- Beschreiben Sie die Beschädigung.
- Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
- Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Zuständige Stelle
Aufgaben und Ansprechpartner*innen des Kreises
Wichtig: Für Straßen, Radwege und Brücken in den Gemeinden und Städten sind die jeweiligen Verwaltungen zuständig. Bundes- und Landesstraßen fallen in das Aufgabenfeld des Bundes und des Landes. Bitte wenden Sie sich dementsprechend an die jeweils zuständigen Behörden.
Leitungstätigkeiten
- Organisatorische, personelle und fachliche Leitung des Fachdienstes,
- Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht,
- Ansprechpartner für Brückenbaumaßnahmen / Baubevollmächtigung,
- Budgetplanung und Controlling / Entwicklung von Ziele und Leitlinien.
Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Kreisstraßen und Radwege
- Erstellung und Abwickelung von Ingenieurverträgen,
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
- Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem WZV,
- Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
- Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.
- Jonas Gragert
- Stefan Wendt
- Henrik Asmussen
- https://www.segeberg.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?object=tx,3466.1.1&ModID=9&FID=
Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Brücken
- Erstellung und Abwicklung von Ingenieurverträgen,
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
- Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.
- Matthias Blumhagen
- https://www.segeberg.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?object=tx,3466.1.1&ModID=9&FID=
- https://www.segeberg.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?object=tx,3466.1.1&ModID=9&FID=
Verwaltungstätigkeiten
- Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
- Genehmigungen nach StrWG (Sondernutzunganträge),
- Aufgrabescheine beantragen,
- Erstellung von Nutzungs- und Baulastverträge,
- Controlling, Vorkontierung von Eingangs- und Ausgangsrechnung,
- Haushaltsaufstellung und Überwachung / Kostenkontrolle,
- Vorbereitung und Überwachung von Förderanträgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Sachgebietsleitung
Sachgebiet 3.2 - Tiefbau und Baubetriebshof
Sachgebietsleitung