1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2025
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2025 wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27.05.2025 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.06.2025 erteilt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Se-geberg.
Bad Segeberg, 17.06.2025
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister