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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg – 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2024

  • Amtliche Bekanntmachung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 25.06.2024 beschlossen.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.07.2024 erteilt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
Amtliche Bekanntmachungen
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg.


Bad Segeberg, 19.07.2024
L.S.
 

gez. Toni Köppen
Bürgermeister

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