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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Amtliche Bekanntmachung

Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes sowie deren Verbot aus gestalterischen Gründen für die Innenstadt (Werbesatzung Innenstadt)

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 22.07.2025 beschlossen.


Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:

 https://www.bad-segeberg.de/rathaus-poli-tik/informations-und-serviceangebote/amtliche-bekanntmachungen


Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg.


Bad Segeberg, 08.08.2025
                                        L.S.
gez. Toni Köppen
       Bürgermeister

Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes sowie deren Verbot aus gestalterischen Gründen für die Innenstadt (Werbesatzung Innenstadt)

Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes sowie deren Verbot aus gestalterischen Gründen für die Innenstadt (Werbesatzung Innenstadt) - Begründung