Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflich-tigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Be-scheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
Ferner kann die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, 06.01.2026
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister