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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

  • Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflich-tigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Be-scheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt: 

https://www.bad-segeberg.de/rathaus-politik/informations-und-serviceange-bote/amtliche-bekanntmachungen

Ferner kann die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
 

 

Bad Segeberg, 06.01.2026
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister                    
 

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