Offenhalten von Verkaufsstellen
Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2025
Die vorstehende Stadtverordnung wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 19.11.2024 vorgelegt und verordnet.
Der vollständige Text der Stadtverordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
https://www.bad-segeberg.de/rathaus-politik/informations-und-serviceangebote/amtliche-bekanntmachungen
Ferner kann die Stadtverordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushang-kasten.
Bad Segeberg, 10.12.2024
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister