Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes sowie deren Verbot aus gestalterischen Gründen für die Innenstadt (Werbesatzung Innenstadt)
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 22.07.2025 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt: https://www.bad-segeberg.de/rathaus-poli-tik/informations-und-serviceangebote/amtliche-bekanntmachungen
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 08.08.2025
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister