Wir unterstützen Sie
Bei der Antragstellung bieten wir unsere Unterstützung an. Der Antrag wird von den Eltern beim zuständigen Amt für Soziale Dienste gestellt. Dieses entscheidet über den Umfang der Leistung und übernimmt die Kosten. Das zuständige Amt ist abhängig vom Wohnort des Kindes.