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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

  • Amtliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr (Kostenersatzsatzung)

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 07.10.2025 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Rathaus-Politik/Informations-und-Serviceangebote/Amtliche-Bekanntmachungen“.
 

Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.
 

Bad Segeberg, 29. Oktober 2025
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister

Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr 
Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr Anlage
 

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