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Stadt Bad Segeberg

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Hallenbad Bad Segeberg

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 08.09.2026 
beschlossen. 
 

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter 
der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:

www.bad-segeberg.de/rathaus-politik/informations-und-serviceangebote/amtliche-bekanntmachungen 

sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.

Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden. 
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg.

Bad Segeberg, 05.10.2026 
                                       L.S.
gez. Toni Köppen 
Bürgermeister

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