Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Hallenbad Bad Segeberg
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 08.09.2026
beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter
der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de/rathaus-politik/informations-und-serviceangebote/amtliche-bekanntmachungen
sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 05.10.2026
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister