Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2026.
Die vorstehende Verordnung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung vom 02.12.2025 beschlossen.
Der Verordnungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de/rathaus-politik/informations-und-serviceangebote/amtliche-bekanntmachungen
Ferner kann die Verordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.
Bad Segeberg, den 12.12.2025
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister