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Gebietsänderung zwischen der Stadt Bad Segeberg und der Gemeinde Klein Gladebrügge

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der Entscheidung des Landrates des Kreises Segeberg vom 17.06.2024 wird das Flurstück Gemarkung Segeberg, Flur 16, Flurstück 123/8 in der Größe von 3.809 qm aus der Stadt Bad Segeberg mit Wirkung zum 01.01.2025 in die Gemeinde Klein Gladebrügge umgemeindet.

Der Gebietsänderungsvertrag sowie die Anordnung des Landrates des Kreises Segeberg ist
gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur
Einsicht bereitgestellt:
Amtliche Bekanntmachunge

Ferner können die Unterlagen auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.

Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg


Bad Segeberg, den 26.06.2024


gez.

Toni Köppen
Bürgermeister L.S.

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