Radfahren auf der Fahrbahn in der Kurhausstraße erlaubt: Gemeinsam sicher unterwegs!

Im Rahmen einer Aufklärungskampagne informiert die Stadt Bad Segeberg zusammen mit der RAD.SH über die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges für Radfahrende in der Kurhausstraße. Plakate mit der Botschaft „Radfahrer auf der Fahrbahn erlaubt“ sollen alle Verkehrsteilnehmende gleichermaßen sensibilisieren. Ziel ist es, ein wohlwollendes und sicheres Miteinander zu fördern.
Die Stadt Bad Segeberg setzt ein Zeichen für ein respektvolles Miteinander im Verkehr: In Zusammenarbeit mit der RAD.SH, der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein, wurden in der Kurhausstraße Aufklärungsplakate mit der Botschaft „Radfahrer auf der Fahrbahn erlaubt“ aufgehängt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges für den Radverkehr in diesem Bereich bekannt zu machen und mehr Rücksichtnahme zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu fördern.
Immer wieder erleben Radfahrende, dass sie beim Fahren auf der Fahrbahn durch Hupen und Rufe von Autofahrenden auf benachbarte Nebenflächen verwiesen werden. Während diese Flächen baulich als Rad- und Gehwege gestaltet sind, ist die Benutzungspflicht für die Radfahrenden allerdings seit Jahren aufgehoben worden. Auf die Pflicht zur Benutzung eines Rad- oder Gehwegs, weisen blaue, runde Schilder mit entsprechenden Symbolen hin.
Die RAD.SH führt dazu aus: „Obwohl seit 1997 in der StVO verankert und seit 2010 auch höchstrichterlich klargestellt, führt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht nach wie vor zu Unsicherheiten bei den Nutzenden vor Ort und auch bei Entscheidungsträger*innen. Wird bei einem vorher benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg durch die Wegnahme jeglicher Beschilderung oder die Beschilderung mit dem Zeichen Gehweg (VZ 239) die Benutzungspflicht aufgehoben, darf der Gehweg nur von Fußgänger*innen genutzt werden. Radfahrende Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen und radfahrende Kinder bis zum 10. Lebensjahr sowie eine Begleitperson ab 16 Jahren dürfen den Gehweg befahren – in Schrittgeschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahmen auf Fußgänger*innen. Schulkinder ab 10 Jahren und auch unsichere Radfahrende müssen dann die Fahrbahn benutzen, was vielerorts zu Unmut und Unsicherheitsgefühlen führt.“
In der Kurhausstraße gibt es allerdings die Besonderheit, dass baulich hergestellte Radwege vorhanden sind, deren Nutzung auch nach Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht weiterhin erlaubt ist. Radfahrende in der Kurhausstraße haben also die Wahl, ob sie auf dem baulich hergestellten Radweg oder der Fahrbahn fahren. Was wichtig ist und worauf die Kampagnenplakate hinweisen, ist, dass Radfahrende durch die Aufhebung der Benutzungspflicht, das Recht haben, die Fahrbahn zu nutzen und sich damit an die Verkehrsregeln halten.
„Mit dieser Kampagne möchten wir das Bewusstsein für die Rechte der Radfahrenden stärken“, sagt Herr Toni Köppen, Bürgermeister der Stadt Bad Segeberg. „Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht zu nehmen und den Straßenraum fair zu teilen. Ein respektvolles Miteinander ist der Schlüssel für sichere Verkehrswege.“
Die Stadt lädt alle Bürger*innen ein, sich an dieser Initiative zu beteiligen und aktiv für ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr einzutreten.
Rückfragen bitte per E-Mail oder telefonisch an Zeruja Hohmeier: zeruja.hohmeier@badsegeberg.de oder 04551-964-335.
Anlage:
Bild Bauhof hängt Aktionsplakate auf
Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes:
Bürgermeister Toni Köppen, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
